Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mirnock-Lama= Eggarter Rudolf
Lamatrekking = Urlaub für Körper Geist und Seele = Entschleunigung der
Lebensgeschwindigkeit
Allgemeines
Ich möchte Sie vor Antritt Ihrer "Lamatrekkingtour" auf
die besonderen Gefahren von Wandern, Trekking und Lamatrekkingtouren
etc. in einsamen Gebieten, Hochgebirgslandschaften usw. aufmerksam
machen. (Dies bitte, so wie beim Beipacktext von Medikamenten, als das
Aufzeigen von allen Eventualitäten zu verstehen.) Wie auch im
Hochgebirge kann es auch auf einer Tour in unberührte Naturlandschaften
zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Steinschlag,
Hochwasser, Verletzungen, etc. Dazu kommen bei Aufenthalt in größeren
Höhen die Anpassungsschwierigkeiten des menschlichen Körpers, die
Belastungen des Kreislaufes durch die Höhe und durch ungewohnte
Anstrengungen und Temperaturen. Nachdem die angebotenen Touren vielfach
in einsame Naturgebiete führen, kann es bei Unfällen manchmal länger
dauern bis Hilfe von außen kommt bzw. es kann eine Hilfe von außen nicht
möglich sein. Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen Mirnock-Lama Trekking (BGB-MLT) gelten zusätzlich zu den Allgemeinen
Reisebedingungen (ARB 1992), bei Widersprüchen gelten zuerst die BGB-MLT
und in 2. Linie die ARB 1992.
Als Vertragspartner von Rudolf Eggarter als Veranstalter, gilt
im Zweifelsfall der Besteller, auch wenn er für andere genannte Gäste
mitbestellt hat.
Die schriftliche, telefonische oder mündliche Anmeldung zu einer
Lamatrekkingtour ist als Vertragsangebot zu werten. Durch die vom
Veranstalter ausgestellte schriftliche, telefonische oder mündliche
Anmeldebestätigung wird der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Die
Anmeldung wird dadurch verbindlich.
Der Abschluss einer Stornoversicherung wird
empfohlen.
Die Anzahlung erfolgt auf das Konto: Rudolf Eggarter
Kontonr.: 50503036652 der Bank Austria,
BLZ :12000
IBAN: AT56 1200 0505 0303 6652,
BIC:
BKAUATWW
Eine Bezahlung mit PayPalin die e-mail Adresse mirnocklama@aon.at ist auch möglich
Eine Anzahlung von 50 % der
mündlich oder schriftlich vereinbarten Taxe ist für eine
Terminreservierung unumgänglich, der restliche Betrag ist bis 14 Tage
vor Beginn der Tour zu begleichen. Eventuelle Bankspesen trägt der
Auftraggeber/in. Bei kurzfristiger Buchung ist der Betrag in voller Höhe
vor Beginn der Tour in bar zu bezahlen.
Bis spätestens 15 Tage vor Tourenbeginn
kann der Vertrag vom Teilnehmer/in durch einseitige Erklärung
schriftlich aufgelöst werden. Es wird eine Stornogebühr in der Höhe der
Anzahlung einbehalten. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 15 Tage
vor dem vereinbarten Tourenbeginn in den Händen des Vertragspartners
sein.
Die Restzahlung erfolgt mit Erhalt der telefonischen oder
schriftlichen Bestätigung, spätestens jedoch 14 Tage vor Programmbeginn.
Bleibt ein Gast während der Tour fern, erfolgt keine Rückerstattung.
Wird eine Tour seitens des Kunden, aus welchen Gründen auch immer,
vorzeitig abgebrochen, wird die angebotene Tour verrechnet. Eventuell
dadurch entstehende Stornogebühren auf Hütten, Hotels, usw. sind von den
Teilnehmer/Teilnehmern zu tragen.
Die Touren werden von Rudolf Eggarter persönlich oder mit
einer von ihm bestimmten Person durchgeführt. In Wechselfällen des
Lebens (Krankheit) kann der Veranstalter jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. In solchen Situationen hat der Gast die Möglichkeit, seine
Tour zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des laufenden oder darauf
folgenden Kalenderjahres, an einer angebotenen Tour der selben
Kategorie, ohne Zusatzkosten teilzunehmen, oder die Zahlungen zur Gänze
rückerstattet zu bekommen.
Sollte für den Fall längerer, extrem schlechter Wetterlage die Tour
nicht stattfinden oder abgebrochen werden müssen, wird der Veranstalter
bemüht sein eine andere Variante oder einen Ersatztermin anzubieten.
Auf eine Rückzahlung der Anzahlung
bzw. des vollen Buchungsbetrages besteht nur dann ein Anspruch wenn die
Absage oder der Abbruch der Tour ausschließlich dem Veranstalter (zB.
Krankheit) zurechenbar ist. Darüber hinaus gehende Ansprüche für den
Kunden entstehen nicht.
Alle anfallenden Spesen (Unterkunft, Verpflegung, Mautgebühren, Kosten
für Aufstiegshilfen, amtliches Kilometergeld, usw.) sind vom
Teilnehmer/in den Teilnehmern zu tragen.
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldebestätigung wird der
gesamte Tarif der Tour in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter ist laut Gesetz verpflichtet, die Teilnehmerzahl den
Schwierigkeiten der Tour und dem Können der Teilnehmer anzupassen. Der
Einsatz eines zweiten Bergwanderführers kann aus Sicherheitsgründen
erforderlich sein, dieser erhält den Tagestarif von Euro 150.— und alle
anfallenden Spesen.
Benötigt der/die Bergwanderführer für die An- und Abreise einen
weiteren Tag, so hat er neben den Reisespesen noch Anspruch auf einen
halben Tagessatz. Dauert die Reise mehr als 5 Stunden, so wird ein
ganzer Tagessatz berechnet.
Der Veranstalter behält sich alle Rechte zur Absage oder Verschiebung sowie den Ausschluss von Personen auch während der Tour vor. Mirnock-Lama tritt bei allen Programmen als Veranstalter oder Vermittler auf und übernimmt eine Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Gültig auch für die eingesetzten Führer). Sollte aufgrund der äußeren Umstände eine für die Teilnehmer sichere Durchführung nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht der Änderung oder Absage (auch nach Programmbeginn) von Programmen vor.
Weiters sind die jeweiligen
Bergwanderführer berechtigt, Personen die Ihrer Ansicht nach Ihre eigene
oder die Sicherheit anderer Personen gefährden, vom Programm ohne
Kostenersatz auszuschließen.
Die angebotenen Touren sind preisgünstig kalkuliert und beinhalten
keinerlei Recht auf Versicherungsleistungen hervorgerufen durch
Krankheit, Verletzung, Verlust, Unfall, Verspätung, Absage oder
sonstiger Irregularitäten. Den Teilnehmern wird der Abschluss einer
entsprechenden Versicherung (Storno, Unfall usw.) empfohlen. Sie können
jederzeit vor und während des Programms zurücktreten. In Ihrem eigenen
Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir um eine
schriftliche Rücktrittserklärung.
Gelegenheit zum Duschen bei mehrtägigen Touren gibt es, wenn eine Dusche
angeboten wird, mindestens jedoch einmal in der Woche. Dieser
Wanderstil erfordert eine gewisse Anpassung, belohnt jedoch mit der
Qualität neuer Erlebnisse.
Der Gast muss die körperlichen Voraussetzungen für mehrstündige
Trekkingtouren (mit entsprechenden Pausen) mitbringen. Körperliche
Einschränkungen oder Erkrankungen müssen dem Veranstalter mitgeteilt
werden.
Bei Verletzungen oder Erkrankungen während der Lamatrekkingtour erfolgt
keine Rückerstattung.
Für die Lamatrekkingtouren werden
Steige, Wander- und Forstwege in unmittelbarer Nähe der beschriebenen
Wege ausgewählt. Das eigenständige Entfernen von der Gruppe erfolgt auf
eigene Gefahr und Verantwortung.
Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
von persönlichen Ausrüstungsgegenständen des Gastes.
Unmündige Minderjährige (bis zum 13. Lebensjahr) können nur mit einem
Obsorgeberechtigten das Seminar buchen.
Für mündige Minderjährige (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) wird
für die Teilnahme eine schriftliche Zustimmungserklärung des
Obsorgeberechtigten verlangt.
Die Kosten für Beherbergung und Verpflegung sind nicht im Tourenpreis
enthalten, es sei denn das Angebot wurde incl. Halbpension auf den
Hütten vereinbart. Der Veranstalter ist gerne bereit, entsprechende
Kontakte zu Beherbergungsbetrieben herzustellen.
Haftung:
Der Veranstalter haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für gewissenhafte
Tourenvorbereitung und Abwicklung.
Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters
eintreten, wird keine Haftung übernommen. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Für Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Vertrag
gilt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Villach
als vereinbart.